Untermiete

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    Wer eine zu große Wohnung hat, oder noch freie Räume in seinem Haus, der könnte, um die Miete besser zahlen zu können, oder um die Kosten besser tragen zu können jemanden zur Untermiete einziehen lassen. Rechtlich gesehen, muss bei der Untermiete aufgepasst werden, denn der der selbst die Sache mietet, vermietet diese weiter, also ohne der Eigentümer zu sein, dieser hat mit dem Vetrag zwischen Mieter und Untermieter nichts zu tun. Um überhaupt in der Lage zum untermieten zu sein, muss derjenige Hauptmieter sein und er muss sich die Genehmigung des Vermieters oder Eigentümers holen, in den meisten Fällen wird ein Teil der Wohnung untervermietet, was der Vermieter oder Eigentümer zwar verweigern kann, aber nur in schweren Fällen der Unzumutbarkeit. Wer auf die Idee kommt zum untervermieten ohne Einverständnis des Vermieters riskiert viel, er könnte auf Schadensersatzt verklagt werden, außerdem kann er fristlos gekündigt werden.

    Der Vermieter oder Eigentümer muss zur Räumung aber für den Untermieter einen Extra Räumungstitel holen. Wichtig ist noch zu sagen, dass für die Untermiete eine Einwilligung des Eigentümers oder Vermieters nötig ist, eine (nachträgliche) Genehmigung muss der Vermieter oder Eigentümer nicht erteilen, da hier immer eine Einwilligung vorher geholt werden muss. Wer zur Untermiete wohnt zahlt meist bei dem Untervermietenden Hauptmieter seinen Anteil an Miete und Nebenkosten, falls dieser den Anteil nicht an den Vermieter oder Eigentümer weitergibt, kann es häßlich weden für den Untermieter, denn er steht dumm da, denn falls sich dieser aus dem Staub gemacht hat, kann er seine Ansprüche nicht geltend machen, eine Räumung kann er auch kaum verhindern, falls die Kaution und die Mieten bar an den Hauptmieter gezahlt wurde, hat er noch nicht einmal einen Beweis, als Grundlage für eine Klage.

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    Letzte Aktualisierung 18. November 2010 @ 12:59 PM
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